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Reisebedingungen

1. Anmeldung

Ihre Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung unserer Reise- und Zahlungsbedingungen. Der Reisevertrag entsteht erst, wenn wir Ihnen die Anmeldung schriftlich bestätigt haben. Im Falle telefonisch oder über das Internet getätigter Buchungen gilt der Reisevertrag als abgeschlossen, wenn auf unsere schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung innerhalb von 10 Tagen kein Einspruch in Textform erfolgt.

2. Zahlung

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird der Reisepreis fällig und ist innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Bei Buchung einer Veranstaltung  weniger als zwei Wochen vor deren Beginn ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Reisebestätigung fällig.

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in offiziellen Internetauftritten und Drucksachen sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung bzw. der Rechnung verbindlich.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind uns gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Von einer evtl. Leistungsänderung werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzen, falls wir hierzu in der Lage sind und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht unerheblich verändern, so sind Sie berechtigt, ohne Gebühren von dem Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, die Durchführung der Reise ist Ihnen auch in der geänderten Form zumutbar.

Die Änderung der ausgeschriebenen und bestätigten Preise bleibt vorbehalten, falls diese wegen erhöhter Preisforderung unserer Vertragspartner oder wegen Erhöhung der für die Reise relevanten Wechselkurse für uns erforderlich ist und zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, so sind sie berechtigt kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt vom Reisevertrag

Sie können vor Reisebeginn durch Erklärung in Textform von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist dabei der Eingang der Reiserücktrittserklärung bei uns. Wir sind dagegen nur zum Rücktritt berechtigt wenn sich zu einer Reise bis 6 Wochen vor Reisebeginn weniger als 20 Personen anmelden oder die Reise wegen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen nicht durchgeführt werden kann. Bei Ihrem Rücktritt, gleich aus welchem Grund, haben Sie folgende Rücktrittskosten zu zahlen, falls Sie keine Ersatzperson für die Teilnahme an der Reise stellen können.

Familienreisen:
bis 6 Wochen vor Reisebeginn 7,5 %, bis 4 Wochen vor Reisebeginn 20 %, danach bis zum ersten Tag vor Reisebeginn 80 %, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung am Abreisetag 90 % des Reisepreises.

Tagesveranstaltungen:
bis 2 Wochen vor der Veranstaltung 7,5 %, danach bis zum ersten Tag vor der Veranstaltung 50 %, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung am Veranstaltungstag 100 % des Teilnahmebeitrags.

In allen Fällen wird durch uns eine entsprechende Prüfung vorgenommen, ob und inwieweit eine Reduzierung der Stornokosten möglich ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eine Fremdleistung kostenfrei storniert werden kann.

6. Gewährleistungen

Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf einem Umstand, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von uns nicht zu vertreten ist, sind wir berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Sie können die Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen diese aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zumutbar ist, insbesondere, wenn durch Annahme der Ersatzleistung der gesamte Zuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde. Sollten wir auf ihr Abhilfeverlangen die Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen können, errechnet sich ein evtl. Minderungsanspruch aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und erhaltenen Reiseleistungen.

7. Haftung

Wir haften als Reiseveranstalter nur für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Unsere Haftung für Sachschäden ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, sofern der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt worden ist und nicht auf einer unerlaubten Handlung beruht. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens lediglich durch leichte Fahrlässigkeit eines Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlung eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht worden ist.

8. Haftungsausschluss

Wir haften nicht für evtl. Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundene Terminverschiebung. Ebenso erfolgen Baden und andere Sonderveranstaltungen (Klettern, Skifahren, Surfen, Segeln, etc.) auf eigene Gefahr. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich von uns vermittelt werden, auch dann nicht, wenn unsere örtlichen Beauftragten an diesen Leistungen/Veranstaltungen teilnehmen.

9. Sach- und Personenschäden

Für alle durch den Teilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Sach- und Personenschäden, insbesondere an Mietsachen, Zelten und Sportgeräten ist der Schädiger bzw. sind die Erziehungsberechtigten zum Schadenersatz verpflichtet.

10. Weisungsrecht

Bei unseren Reisen haben die verantwortlichen Leiter Weisungsrecht. Teilnehmer, die sich als nicht gemeinschaftsfähig erweisen, müssen auf Kosten der Erziehungsberechtigten zurückgeschickt werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten für den Rücktransport gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Über die Transportart entscheiden wir. Wenn ein Teilnehmer die Freizeit auf eigenen Wunsch vorzeitig beendet, so hat er bzw. die Erziehungsberechtigten gleichwohl die vollen Kosten der Freizeit zu tragen.

11. Ansprüche aus dem Reisevertrag

Ansprüche verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsmäßig endet. Hat der Vertragspartner gegenüber uns fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch uns gehemmt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

12. Mitwirkungspflicht

Unsere Mitarbeiter vor Ort sind sofort über Störungen am Urlaubsort in Kenntnis zu setzen. Kommt der Reiseteilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Vor der Kündigung des Reisevertrages ist uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich, wird von uns verweigert oder die sofortige Kündigung des Vertrages ist durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt.

13. Grenzübertrittsdokumente

Auf die für die Reise erforderlichen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-und Gesundheitsbestimmungen werden wir Sie hinweisen; für deren Einhaltung sind Sie aber selbst verantwortlich.

14. Reiseversicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reisegepäckversicherung.

15. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Koblenz. Unser Angebot entspricht dem Stand bei Drucklegung des Reiseprospektes, Irrtum und Änderungen bleiben vorbehalten. Die vorstehenden Reise-und Zahlungsbedingungen werden von Ihnen durch Ihre Anmeldung als verbindlich anerkannt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reise-und Zahlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.